Ubbo Kruse GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen
(nachfolgend “AGB” genannt)
Ubbo Kruse GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt I: Objektservice / Housesitting
1. Allgemeines
Der Abschluss von Verträgen mit uns im Rahmen des Objektservice erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, deren Geltung Sie durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennen. Andere Bedingungen finden keine Anwendung. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestlohngesetzes.
2. Leistungen
Wir werden die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß und vertragsgerecht ausführen. Mängel in der Leistungserbringung sind uns unverzüglich und schriftlich anzuzeigen; andernfalls gelten die Arbeiten als ordnungsgemäß durchgeführt. Wir sind berechtigt, etwaige Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachzubessern. Sie sind zur Kürzung der Vergütung nur berechtigt, wenn die Nachbesserung nicht zur Beseitigung der gerügten Beanstandungen geführt hat.
3. Winterdienst
Winterdienstleistungen werden gemäß den jeweils örtlich geltenden Gemeindereinigungssatzungen in Bezug auf die Räum- und Streupflicht bei winterlicher Witterung ausgeführt. Die Erforderlichkeit eines Winterdiensteinsatzes stellen wir eigenständig und rechtzeitig fest. Die Abfuhr von Schnee erfolgt nur gegen gesonderte Berechnung. Das Entfernen von Schnee kann in folgenden Fällen erst beim nächsten planmäßigen Einsatz oder nach Absprache – ggf. gegen zusätzliche Vergütung – erfolgen: Schnee, der von ungereinigten Nachbargrundstücken herübergeweht wird; Schnee, der durch die Straßenreinigung auf bereits geräumte Gehwege verbracht wird; Glättebildung durch defekte Dachrinnen oder Schmelzwasser; plötzlich vom Dach abgehende Schneemassen (Schneeverwehungen).
4. Ihre Pflichten
Sie haben vor Auftragsbeginn eine ordnungsgemäße Übergabe und Einweisung in die Immobilie sicherzustellen und uns auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen. Weicht der übergebene Pflegezustand der Immobilie deutlich von einer turnusgemäßen Bewirtschaftung ab, können wir innerhalb von 2 Wochen nach Auftragsbeginn ein Angebot für den hierdurch erforderlichen Mehraufwand unterbreiten. Sollte Sie diesen zusätzlichen Auftrag nicht erteilen, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. Sie stellen uns kostenfrei die erforderlichen Schlüssel sowie Wasser und Strom zur Verfügung. Bei Bedarf überlassen Sie uns einen geeigneten, abschließbaren Raum für Materialien und Maschinen.
5. Vergütungen
Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Ersatzteile und Material für die Behebung kleinerer Schäden werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt. Bei Gefahr im Verzug sind wir berechtigt und beauftragt, den Schaden – falls erforderlich – sofort selbst oder durch Beauftragung Dritter auf Ihre Kosten und ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. Befinden Sie sich mit fälligen Zahlungen an uns im Verzug, sind wir berechtigt, unsere vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Begleichung unserer Ansprüche zurückzubehalten. Bei begründeten Zweifeln an Ihrer Bonität oder wenn Sie Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt haben, sind wir berechtigt, unsere Leistungserbringung mit sofortiger Wirkung einzustellen. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen unsere Zahlungsansprüche sind Sie nur berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Preisanpassungsklausel
Aufgrund der lohnintensiven Beschaffenheit unserer Leistungen sind wir berechtigt, im Falle von Lohnsatzänderungen (Tariflöhne des Nordwestdeutschen Gartenbauverbandes), Änderungen von Sozialabgaben oder sonstigen gesetzlichen Mehrbelastungen eine Anpassung der vereinbarten Vergütung um 90% des jeweiligen Steigerungssatzes der Löhne bzw. der anderen Mehrbelastungen zu verlangen. Eine solche Preisanpassung kann erstmals zum ersten Tag des Monats wirksam werden, der auf unsere schriftliche Anpassungserklärung folgt.
7. Haftung
Unsere Haftung für Schäden, die von uns oder unseren Mitarbeitern in Ausübung ihrer Tätigkeit schuldhaft verursacht werden, ist der Höhe nach auf die Deckungssummen unserer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Diese Deckungssummen stellen zugleich die Haftungshöchstgrenzen dar. Sie betragen pro Versicherungsfall pauschal 6 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 3 Mio. EUR für Vermögensschäden (je Versicherungsfall, begrenzt auf das Zweifache dieser Summe pro Versicherungsjahr).
8. Betriebsübergang
Sie versichern, dass die auf uns übertragene Tätigkeit keinen eigenen Wirtschaftszweig bzw. keine eigene Wirtschaftseinheit darstellt. Weiterhin versichern Sie, dass im Zusammenhang mit der Übertragung dieser Tätigkeit keine Kündigungen gegenüber Ihren eigenen, zuvor in diesem Bereich beschäftigten Mitarbeitern ausgesprochen wurden. Sollten aufgrund gesetzlicher Vorschriften Arbeitsverhältnisse trotz Kündigung auf uns übergehen, stellen Sie uns von sämtlichen Verpflichtungen aus solchen übergegangenen Arbeitsverhältnissen frei.
9. Widerrufsrecht (für Verbraucher)
Sind Sie Verbraucher, haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über unsere Dienstleistungen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das von uns bereitgestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Verzicht auf das Widerrufsrecht: Verlangen Sie, dass wir vor Ende der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, so bestätigen Sie ausdrücklich, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen sollen. Ihnen ist bekannt, dass Sie in diesem Fall Ihr Widerrufsrecht verlieren, sobald wir mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben. Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Dienstleistung bestätigen Sie zugleich den Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht für diesen Auftrag. Folge des Verzichts: Sollten Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet haben, sind Sie verpflichtet, die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Dienstleistungen zu bezahlen, auch wenn Sie den Vertrag vor vollständiger Leistungserbringung kündigen oder die Leistung nicht vollständig in Anspruch nehmen.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
11. Gerichtsstand
Für Vollkaufleute sowie juristische Personen (und Personen, die zur Ausübung eines Gewerbes berechtigt sind) mit Sitz im europäischen Ausland wird als Gerichtsstand Westerstede vereinbart. Mit Personen, die keine Vollkaufleute sind, wird Westerstede als Gerichtsstand ausschließlich für Mahnverfahren vereinbart.
Abschnitt II: Agrar- & Kommunalservice
1. Allgemeines
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns geschlossenen Verträge, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall abweichend geregelt sind. Sie erkennen diese Bedingungen auch für künftige Verträge an. Art und Umfang einer Leistung können mündlich, schriftlich oder telefonisch vereinbart werden.
2. Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Ergänzungen oder Änderungen unseres Vertragsangebots durch Sie gelten jeweils als neues Angebot. Die zuvor genannten Preise gelten unter normalen Ernte- und Arbeitsbedingungen. Unsere Preise für Lieferungen und Leistungen gelten ab Lager und beinhalten nicht die Kosten für Fracht, Verladung oder Versicherung. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Dauerschuldverhältnissen sind wir berechtigt, nach Ablauf von 3 Monaten seit Auftragserteilung über eine Preiserhöhung entsprechend gestiegener Betriebskosten mit Ihnen zu verhandeln. Sollte der Auftrag aus von Ihnen zu vertretenden Gründen erst zu einem späteren als dem vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt werden können, sind wir berechtigt, bereits entstandene Kosten für Anfahrt, Arbeitsvorbereitung und Personaleinsatz zusätzlich in Rechnung zu stellen.
3. Ausführung
Wir verpflichten uns, die Arbeiten zeitgerecht und ordnungsgemäß nach Absprache mit Ihnen durchzuführen. Wir stellen geeignete Maschinen und Geräte für die Auftragsdurchführung bereit und haften im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten mit den von uns gestellten Maschinen, Geräten und Arbeitskräften. Die Bedienung und Einstellung unserer Maschinen erfolgt durch unsere Mitarbeiter. Sie sind berechtigt, eigene Arbeitskräfte und Maschinen bei der Auftragsdurchführung einzusetzen, sofern wir unsere Zustimmung dazu erteilen. In diesem Fall sind wir gegenüber diesen (fremden) Arbeitskräften weisungsbefugt. Werden Arbeitskräfte und/oder Maschinen von Ihnen oder von Dritten gestellt, haften wir nicht für deren sachgerechten und fristgerechten Einsatz. Für Verzögerungen, Mängel oder Schäden, die auf mangelnder Eignung der nicht von uns gestellten Arbeitskräfte beruhen, haften wir nicht.
Für Pflanzenschutzarbeiten verwenden wir nur von der Biologischen Bundesanstalt (BBA) anerkannte Mittel und setzen diese nach den Empfehlungen der BBA und der Hersteller ein – im Zweifel nach den vorgegebenen Durchschnittswerten. Im beiderseitigen Einvernehmen kann – soweit gesetzlich zulässig – hiervon abgewichen werden, jedoch ohne dass wir für dadurch entstehende Schäden jedweder Art haften. Wir sind berechtigt, eine Vergleichsparzelle von ca. 100 m² unbehandelt zu lassen. Sie sind verpflichtet, uns und unsere Mitarbeiter eindeutig und unmissverständlich vor Ort einzuweisen, auf gefährliche Nachbarkulturen und etwaige Fremdkörper hinzuweisen sowie nicht bzw. nur schwer erkennbare Hindernisse kenntlich zu machen. Insbesondere sind Sie verpflichtet, vor Beginn unserer Arbeiten die zu bearbeitende Fläche sorgfältig vorzubereiten und von Fremdkörpern und sonstigen Gefahrenquellen freizuhalten. Andernfalls haften Sie für alle bei der Durchführung des Auftrags anfallenden und von uns nicht zu vertretenden Schäden an unseren Maschinen sowie für sonstige eigene oder Drittschäden und Verzögerungsschäden, die auf einer unzureichenden oder unterlassenen Einweisung beruhen. In einem solchen Fall haften wir nicht für Schäden aus einer ganzen oder teilweisen Nichtausführung des Auftrags.
4. Termine
Sie sind verpflichtet, den gewünschten Termin für den Arbeitsbeginn rechtzeitig – d.h. mindestens 2 Wochen im Voraus – mit uns abzustimmen, um eine fristgerechte Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten. Wird lediglich ein Zeitraum vereinbart, liegt die genaue Terminbestimmung innerhalb dieses Zeitraums bei uns. Möchten Sie eine getroffene Terminvereinbarung ändern, müssen Sie uns dies spätestens eine Woche vor Arbeitsbeginn mitteilen. Bei Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. ungünstige Witterung, Betriebsstörungen, behördliche Verbote, höhere Gewalt u.ä.), sind wir an vereinbarte Termine nicht gebunden. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, die vorliegenden Aufträge in der Reihenfolge ihres Eingangs auszuführen. Überschreiten wir einen verbindlichen Termin aus von uns zu vertretenden Gründen, sind Sie berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von Ihnen gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
5. Verkehrssicherungspflicht
Im Zuge der Auftragsdurchführung kann es vorkommen, dass öffentliche Straßen mit unseren Fahrzeugen befahren werden. Eine Verschmutzung der Fahrbahn ist dabei nicht auszuschließen. Sie verpflichten sich, eine solche Verschmutzung unverzüglich zu beseitigen oder die Gefahrenstelle bis zur Reinigung in gesetzlich vorgeschriebener Weise abzusichern und anschließend die Verschmutzung sofort zu entfernen bzw. die verschmutzte Stelle zu säubern. Ihnen ist bekannt, dass die zuständigen Behörden derartige Gefahrenstellen auf Kosten des Verantwortlichen beseitigen dürfen (Ersatzvornahme). In diesem Zusammenhang verpflichten Sie sich, uns von sämtlichen Schadensersatz- und Haftungsansprüchen Dritter freizustellen, die darauf beruhen, dass Sie die Fahrbahn nicht oder nicht rechtzeitig gereinigt haben. Sie übernehmen insoweit die volle zivilrechtliche Haftung. Weiterhin verpflichten Sie sich, sämtliche Kosten zu tragen, die durch eine behördlich angeordnete und durchgeführte Ersatzvornahme entstehen, falls Sie gegen die hier übernommenen Pflichten verstoßen und uns dadurch Kosten auferlegt werden.
6. Haftung
Wir haften für die ordnungsgemäße Ausführung unserer Arbeiten. Bei offensichtlichen Mängeln sind Sie verpflichtet, innerhalb einer Woche nach Beendigung unserer Arbeiten – bei Säarbeiten innerhalb einer Woche nach Offenkundigwerden des Mangels – schriftlich Mängelrüge zu erheben. Die Erhebung der Mängelrüge entbindet Sie nicht von Ihrer Zahlungspflicht. Wird der Auftrag aus von uns nicht zu vertretenden Gründen kurz vor oder während der Leistungserbringung von Ihnen zurückgezogen, haften Sie für den uns dadurch entstandenen Schaden. Unser Anspruch auf die vereinbarte (Teil-)Vergütung bis zu diesem Zeitpunkt erbrachter Arbeiten bleibt davon unberührt. Werden Arbeiten auf Ihr Verlangen nach Ihren Weisungen ausgeführt, haften wir weder für den Erfolg dieser Arbeiten noch für etwaige Folgeschäden, die aufgrund Ihrer Weisungen eingetreten sind. Werden durch unsere Arbeiten Dritte geschädigt, sind Sie verpflichtet, uns von allen Ansprüchen dieser Dritten freizustellen.
Sie haften auch für Verzögerungen, die darauf beruhen, dass nicht unsere eigenen Geräte oder Mitarbeiter eingesetzt werden. Sie sind verpflichtet, einen etwaigen Schaden, der Ihnen durch unsere Lieferung oder Leistung entsteht, so gering wie möglich zu halten. Werden Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt, übernehmen wir die Verantwortung für deren ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung sowie für die Auswahl und den Einsatz geeigneter Mittel. Etwaige Beanstandungen sind uns unverzüglich nach Kenntnis der Umstände schriftlich mitzuteilen. Sind seit der Ausführung der Pflanzenschutzarbeiten mehr als 6 Monate verstrichen, haften wir nicht mehr, es sei denn, Sie weisen nach, dass Ihnen die Umstände zuvor nicht bekannt waren. Die Beweislast für die Rechtzeitigkeit Ihrer Beanstandung tragen Sie. Wir haften nicht für Schäden bei Pflanzenschutzmaßnahmen, die darauf zurückzuführen sind, dass notwendige Entwicklungsmaßnahmen der Kulturen von Ihnen nicht zeit- oder sachgerecht durchgeführt wurden. Bei Meinungsverschiedenheiten kann das Institut für Pflanzenschutz ein Schiedsgutachten erstellen, das für Sie verbindlich ist. Nach Durchführung von Pflanzenschutzarbeiten sind Sie verpflichtet, die gesetzliche Wartezeit einzuhalten. Etwaiges anfallendes Verpackungsmaterial sowie Restmengen von Pflanzenschutzmitteln sind von Ihnen zu übernehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Holzankauf „auf dem Stamm“ übernehmen wir keine Haftung oder Kosten für vorhandenes, aber nicht sichtbares Metall im Holz.
Sie verpflichten sich außerdem, alle relevanten Kabel- und Leitungspläne der von uns zu bearbeitenden Fläche einzusehen und uns den Verlauf etwaiger unterirdischer Leitungen genau mitzuteilen. Sollte bei der Ausführung unserer Arbeiten eine unterirdische Leitung beschädigt werden, stellen Sie uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und haften für Schäden an unseren Maschinen sowie für Folgeschäden. Diese Freistellung gilt nicht, sofern Sie uns vor Beginn der Arbeiten eindeutig auf bestehende Leitungen hingewiesen haben und wir diese Hinweise schuldhaft ignorieren. In vollem Umfang gilt die Haftungsfreistellung hingegen, wenn wir unterirdische Leitungen beschädigen, deren Verlauf allgemein nicht bekannt war. Soweit wir für einen Schaden haften, sind wir berechtigt, diesen selbst zu beheben.
Bei Qualitätsmängeln von gelieferten Materialien (z.B. Saatgut, Spritzmittel u.Ä.) beschränkt sich unsere Gewährleistung auf Ersatzlieferung und Nachbesserung, sofern uns kein Verschulden trifft. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, können Sie Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Haften wir ausnahmsweise für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, ist unsere Haftung der Höhe nach auf die Vergütung beschränkt, die uns für die Leistung zusteht, es sei denn, wir haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Werden unsere Geräte verliehen oder vermietet, so sind Schäden an diesen Maschinen unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies, haften Sie uns oder Dritten für alle Schäden, die aufgrund der nicht erfolgten Anzeige entstehen. Geht bis zur Rückgabe der Geräte keine ordnungsgemäße Schadensmeldung ein, haften Sie als letzter Nutzer. Sie tragen zudem die Verantwortung für die Einhaltung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sowie für den Abschluss einer ausreichenden Versicherung für die Geräte. Von uns gemietete oder geliehene Geräte sind in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand zurückzugeben, sofern nicht bei Übernahme ein Mangel gerügt wurde.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir liefern alle Waren unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung der Waren erfolgen stets für uns als Hersteller. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so gilt bereits jetzt als vereinbart, dass Ihr Miteigentumsanteil an der neuen Sache wertanteilig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Sie verwahren unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich für uns. Bei Zugriffen Dritter auf unsere Waren haben Sie auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ungeachtet unseres Eigentumsvorbehalts haften Sie für den Untergang oder die Verschlechterung der Waren.
8. Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht
Wir können die Ausführung von Arbeiten aus witterungsbedingten Gründen sowie bei von Ihnen nicht ordnungsgemäß vorbereiteten Flächen oder Kulturen ablehnen.
Sind Sie Verbraucher, haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über unsere Dienstleistungen zu widerrufen. Die Frist hierfür beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, wenn Sie uns vor Ablauf der Frist eine eindeutige Widerrufserklärung zukommen lassen (z.B. per Post oder E‑Mail); ein von uns bereitgestelltes Widerrufsformular können Sie hierfür verwenden, das ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Wenn Sie verlangen, dass wir noch vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, müssen Sie uns hierzu ausdrücklich auffordern und Ihre Zustimmung erteilen. Sie wissen, dass Sie in diesem Fall Ihr Widerrufsrecht verlieren, sobald wir mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben. Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn bestätigen Sie zugleich den Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht. Folge des Verzichts: Haben Sie auf das Widerrufsrecht verzichtet, sind Sie verpflichtet, die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Dienstleistungen zu zahlen, selbst wenn Sie den Vertrag nach Beginn der Leistung kündigen oder die Dienstleistung nicht vollständig in Anspruch nehmen.
9. Zahlung
Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen. Zahlungen sind stets innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Arbeiten bzw. Lieferung der Waren und Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (§ 247 BGB) zu zahlen. Ihre Zahlungen werden jeweils auf die älteste fällige Rechnung angerechnet. Die Erhebung einer Mängelrüge entbindet Sie nicht von Ihrer Pflicht zur fristgerechten Zahlung. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden für jede Mahnung angemessene Mahnkosten berechnet. Eine Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber unseren Forderungen ist nur zulässig, wenn Ihre Gegenforderung von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Nehmen Sie unsere Ware oder Leistung nicht ab, sind wir berechtigt, Ihnen anstelle der Vertragserfüllung eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf dieser Frist die Vertragserfüllung ablehnen.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, pauschal 20 % der uns zustehenden Vergütung bzw. des Kaufpreises als Schadensersatz zu fordern, es sei denn, Sie weisen nach, dass uns ein geringerer Schaden entstanden oder kein Schaden eingetreten ist. Unbeschadet unseres Rechts zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung können wir Ersatz unserer bis dahin entstandenen Aufwendungen (Aufwendungsersatz) verlangen.
10. Nebenabreden
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen oder von uns schriftlich bestätigt wurden.
11. Gerichtsstand / anzuwendendes Recht
Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland ist Westerstede. Es gilt – auch im Verkehr mit ausländischen Kunden – ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Ergänzende Bestimmungen
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Bestimmung. Ist keine entsprechende gesetzliche Regelung vorhanden und würde das ersatzlose Wegfallen der Bestimmung keine angemessene Lösung für beide Parteien bieten, gilt eine Regelung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der ursprünglichen Bestimmung bekannt gewesen wäre.
Abschnitt III: Pflanzenhandel / Baumschule
1. Allgemeines
Unsere Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie erkennen diese Bedingungen spätestens mit Auftragserteilung als verbindlich an. Abweichende Vereinbarungen – sofern sie nicht von unseren vertretungsberechtigten Mitarbeitern getroffen wurden – sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote und Vertragsabschlüsse
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen. Aufträge gelten mit unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen. Die Bestätigung gilt als von Ihnen anerkannt, falls Sie nicht innerhalb von 8 Tagen widersprechen. Ihren eigenen Einkaufs- oder Auftragsbedingungen, die unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegenstehen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. Preise
Unsere Preise gelten ab Hof (ohne Verpackung, Transport und Maut) in Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Sie entsprechen der Kostensituation zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung und gelten bis zum Erscheinen neuer Preislisten. Fremdwährungen werden – sofern die Rechnung nicht in dieser Währung ausgestellt ist – zum am Tag der Rechnungsstellung gültigen amtlichen Kurs der Europäischen Zentralbank in Euro umgerechnet. Unsere Listenpreise gelten nicht für Waren, die Sie einzeln aus unserem Sortiment auswählen; in solchen Fällen werden gesonderte Preise vereinbart.
4. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Lieferungen gegen Nachnahme erfolgen. Ist keine abweichende Zahlungsbedingung vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Ein Skontoabzug ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, ohne Mahnung Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Rabatte oder Sonderkonditionen sind nur wirksam, wenn sie von unseren vertretungsberechtigten Mitarbeitern gewährt oder von uns schriftlich bestätigt wurden. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen mit Ihren Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, Ihre Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Ausübung von Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechten durch Sie ausgeschlossen. Schecks und Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung an; sämtliche daraus entstehenden Kosten und Spesen gehen zu Ihren Lasten. Tritt in Ihren Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, sind wir berechtigt, unsere Leistung nur gegen Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu erbringen. Als wesentliche Verschlechterung gelten insbesondere die Eröffnung oder Beantragung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über Ihr Vermögen, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, uns bekannt gewordene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie oder die Nichtbegleichung früherer fälliger Rechnungen.
Nach fruchtlosem Ablauf einer Ihnen gesetzten angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Lieferfristen und höhere Gewalt
Bei Eintritt höherer Gewalt (z.B. Wetterkatastrophen wie Dürre, Frost, Hagel) oder anderer unvorhersehbarer, unverschuldeter Umstände (z.B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Krieg, behördliche Eingriffe) verlängern sich vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Wird die Lieferung aufgrund solcher Umstände unmöglich, sind wir von unserer Lieferpflicht befreit. In diesen Fällen sind Schadensersatzansprüche Ihrerseits ausgeschlossen.
6. Annahmeverzug und Schadensersatz
Kommen Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Dieser beträgt pauschal 30 % des Rechnungswertes (ein etwaiger höherer oder geringerer Schaden ist nachweisbar). Befinden Sie sich mit der Annahme der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, abweichend von § 373 HGB die Pflanzen auch ohne vorherige Androhung zu jedem uns angemessen erscheinenden Preis freihändig für Ihre Rechnung zu veräußern.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Pflanzen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Sie dürfen die Pflanzen im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, unter Offenlegung unseres Eigentumsvorbehalts. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware – insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen – sind Sie nicht berechtigt. Ihre Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (einschließlich aller Nebenrechte) an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Sie werden ermächtigt, diese Forderungen für uns einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommen. Übersteigt der Wert der uns gewährten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Ihr Verlangen insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
Wird die Vorbehaltsware von Ihnen als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so treten Sie schon jetzt die gegen den Dritten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (einschließlich aller Nebenrechte, mit Rang vor dem übrigen Teil) an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in Ihr Grundstück eingebaut, so treten Sie schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest) an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Mit Ihrer Zahlungseinstellung bzw. Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen Ihr Recht zur Weiterveräußerung, Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware sowie Ihre Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Entsprechendes gilt im Falle eines Scheck- oder Wechselprotests. Sie sind verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln (insbesondere sachgerechte Lagerung, Pflanzung, Düngung, Bewässerung).
8. Versand
Der Versand erfolgt auf Ihre Kosten und Gefahr. Anfallendes Rollgeld (z.B. bis zur Bahn oder zum Schiff) tragen Sie. Wird der Versand durch Umstände verzögert, die Sie zu vertreten haben, geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf Sie über. Wir werden die Verpackung ordnungsgemäß und sorgfältig ausführen.
Offene Wagenladungen sind von Ihnen abzudecken. Die einzelnen Lieferpositionen sind von uns deutlich zu kennzeichnen. Eine Transportversicherung wird nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und auf Ihre Kosten abgeschlossen. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z.B. CC-Container, Paletten) bleiben unser Eigentum.
Kosten, die Ihnen durch Sammlung, Lagerung und Transport des Verpackungsmaterials entstehen, werden von uns nicht erstattet. Für Schäden, die durch Sammlung, Lagerung oder Transport unseres Verpackungsmaterials an Ihren oder fremden Waren oder an Personen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können nachträglich berechnet werden. Sofern keine besonderen Weisungen zum Versand vorliegen, sind wir berechtigt, den Versand nach eigenem Ermessen auf dem für uns günstigsten Weg auszuführen, ohne hierfür eine Haftung zu übernehmen. Eine Anlieferung per LKW kann nur über frei befahrbare Wege erfolgen. Wenn “auf Abruf” verkauft wurde, sind wir berechtigt, Herbstlieferungen nach dem 15.11. und Frühjahrslieferungen nach dem 1.4. nach eigenem Ermessen auszuführen, sofern der Abruf bis zu diesen Terminen nicht erfolgt ist.
9. Gewährleistung
Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangen Sie ausdrücklich eine Anwachsgarantie, kann hierfür ein gesonderter Betrag berechnet werden. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich über 1 Jahr ab Lieferung und setzt voraus, dass Sie die Pflanzen sachgerecht behandeln (insbesondere richtige Pflanztiefe, Düngung, Bewässerung). Fälle höherer Gewalt (z.B. Dürre, Frost, Schädlingsbefall) sind von der Garantie nicht umfasst. Gewähr für die Sortenechtheit leisten wir – bis zur Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages – für Obstbäume über 5 Jahre ab Lieferung, für Unterlagen und Jungpflanzen über 1 Jahr und für alle übrigen Gehölze über 2 Jahre. Für die Echtheit von Nachzuchten wird keine Gewähr übernommen. Bis zur Höhe des entsprechenden Rechnungsbetrages gewährleisten wir, dass die Pflanzen zum Zeitpunkt der Auslieferung frei von pilzlichem oder tierischem Schädlingsbefall sind. Für Frostschäden übernehmen wir keine Haftung.
10. Mängelrügen
Sie sind verpflichtet, die Pflanzen unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach ihrer Entdeckung – und jedenfalls innerhalb von 6 Monaten nach Auslieferung – schriftlich gerügt werden. Bei berechtigten Beanstandungen steht es uns frei, unter Ausschluss weitergehender Ansprüche für mangelhafte Ware Ersatz zu liefern oder den Auftrag gegen Gutschrift des Rechnungswertes zu stornieren. Beanstandete Pflanzen sind von Ihnen zur Abholung bereitzustellen. Verspätete oder unberechtigte Mängelrügen werden nicht berücksichtigt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Bad Zwischenahn. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – Westerstede vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel und Gerichtsstand (gesamt)
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall werden wir gemeinsam mit Ihnen die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Als Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB ergebenden Streitigkeiten wird – soweit gesetzlich zulässig – Westerstede vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.